Information zum Kinderreisepass

Allgemeine Informationen
Einen Kinderreisepass können Sie im Rathaus, Schloßallee 22, bei der Meldestelle beantragen.

Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.

Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht immer nur vor Ablauf des Kinderreisepasses. Ist diese Frist verstrichen kann nur ein Neuantrag gestellt werden.

Sind alle Unterlagen sowie Formulare vollständig, kann Ihnen das Dokument sofort ausgestellt werden.

Alle anfallenden Kosten und Gebühren sind bitte bei Antragsstellung zu begleichen.

Vorzulegende Unterlagen und/oder Formulare
> ein aktuelles biometrisches Passbild
> Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
> persönliches Erscheinen der Kinder
> mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben

Kosten und Gebühren
Neuantrag 13,00 Euro
Aktualisierung / Verlängerung 6,00 Euro

Fristen und Bearbeitungsdauer
Neuantrag,Verlängerung,Aktualisierung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten

Rechtsgrundlagen
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html