Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Tierbestandsmeldung 2025
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.