Öffentliche Bekanntmachung
Die Hundesteuer wurde mit dem Hundesteuerbescheid festgesetzt. Dieser Bescheid behält gemäß § 11 Punkt (1) der Hundesteuersatzung der Gemeinde Moritzburg seine Gültigkeit für das Kalenderjahr 2025. Die Hundesteuer wird am 01.02. des Kalenderjahres fällig.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2025 beträgt 390 v. H.. Der Hebesatz ist unverändert. Insofern kein Gewerbesteuerbescheid für 2025 festgesetzt wurde, entspricht die Gewerbesteuervorauszahlung für das Kalenderjahr 2025 der Höhe des Vorjahres. Die Vorauszahlungen werden nach § 19 Absatz 1 GewStG bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.
Bitte entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Gemeindeverwaltung Moritzburg. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Vorauszahlungen entsprechend deren Fälligkeit abgebucht.
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Hauptsitz der Gemeinde Moritzburg befindet sich auf der Schloßallee 22 in 01468 Moritzburg. Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben.