Information des Fachbereiches Steuern
Bearbeitung eingegangener Widersprüche i. Z. m. mit den Grundsteuerbescheiden 2025
Die Widerspruchsfrist bezüglich des Grundsteuerbescheides 2025 der Gemeindeverwaltung Moritzburg ist bereits abgelaufen. Es erfolgt kein Versand von Eingangsbestätigungen durch den Fachbereich Steuern.
Die eingegangenen Widersprüche werden derzeit in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Es kann bei der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Gemeindeverwaltung bittet um etwas Geduld und auch darum von jeglichen telefonischen und schriftlichen Anfragen zum jeweiligen Bearbeitungsstand abzusehen.
Hinweis: Das Einlegen eines Widerspruches selbst entbindet nicht von der Zahlungspflicht nach § 80 Abs. 2 VwGO. Beachten Sie dabei auch die Rechtsfolgen überfälliger Steuerforderungen sowie das Beiblatt des Grundsteuerbescheides.