Härtefallhilfe für Öl & Co. - Verbraucherzentrale Sachsen
Seit dem 8. Mai können Privathaushalte eine Entlastung beim Staat (SAB) beantragen, wenn Sie im Jahre 2022 besonders viel für Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holz usw. gezahlt haben. Es handelt sich um eine Unterstützung von 100 - max. 2.000 Euro.
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme beim Ausfüllen des Online-Antrages oder keinen Zugang zum Internet haben. Die Verbraucherschützer prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei.
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