Elternbeiträge und Entgelte pro Monat für die Betreuung von Kindern in Moritzburger Kindertagesstätten und Kindertagespflege mit Gültigkeit zum 01.01.2023

Kindertagespflege

Ab dem 01.01.2023 gelten neue Absenkungsbeträge aufgrund des Kreistagesbeschlusses Nr. 22/7/0468 vom 05.05.2022. Diese gelten für Alleinerziehende- bzw. für Geschwisterermäßigungen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 3 SächsKitaG für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 im Landkreis Meißen. Die konkrete Höhe der sich daraus ergebenden aktuellen Elternbeiträge und Entgelte pro Monat in der Gemeinde Moritzburg finden Sie im Anhang.