Landtagswahl 2024

Feststellung der wahlvorschlagsberechtigten Parteien

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 festgestellt, welche Parteien berechtigt sind, zur Wahl zum 8. Sächsischen Landtag Wahlvorschläge einzureichen. Der Landeswahlleiter hat dazu eine entsprechende Medieninformation veröffentlicht.