Landtagswahl am 01.09.2024
Gruppenauskunft vor Wahlen - Widerspruchsrecht
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte über Wahlberechtigte erteilen, die folgende Daten beinhalten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Anschrift
Jede betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
Wahlberechtigte, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können den Widerspruch formlos schriftlich oder persönlich unter Vorlage des Personalausweises in der Meldestelle der Gemeinde Moritzburg zu nachfolgend genannten Öffnungszeiten einlegen:
Dienstag 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr (nur mit Termin)
Von Bürgern, die bereits Widerspruch eingelegt haben, ist die Sperre im Melderegister gespeichert und muss nicht erneuert werden.