Wichtige Information zur Briefwahl für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025!

Liebe Wählerinnen und Wähler,

aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die am 23.02.2025, stattfinden wird, möchten wir Sie auf einige Besonderheiten hinweisen:

Der Termin zur Bundestagswahl liegt leider mitten in den Winterferien in Sachsen. Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Entsprechende Anträge finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis zum 02.02.2025 per Post, zugehen wird. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit per E-Mail an briefwahl@moritzburg.de und unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Adresse sowie Ihres Geburtsdatums einen formlosen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Erstmalig können Sie auch den auf auf der Wahlbenachrichtigung personalisierten QR-Code verwenden, um direkt den Antrag online zu stellen. Lediglich die Eingabe des Geburtsdatums ist hier noch erforderlich.

Das entsprechende Onlineportal finden Sie auch unter folgendem Link:https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=14627150

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Beachten Sie die regulären Postlaufzeiten (3 Werktage). Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Hinweis: Die Verkürzung der Fristen für die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten ist mit Auswirkungen auf die Lieferung von Wahlunterlagen und damit auf das Versenden der Briefwahlunterlagen verbunden. Über die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten wird am 24.01.2025 (30. Tag vor der Wahl) entschieden. Der Druck der Stimmzettel kann somit erst nach Verstreichen der Beschwerdefrist bzw. nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses über eingelegte Beschwerden am 30.01.2025 (24. Tag vor der Wahl) erfolgen. Eine Ausgabe/Versenden von Briefwahlunterlagen wird somit frühestens ab dem 05.02.2025 möglich sein. Um allen Wahlberechtigten, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig die Briefwahlunterlagen zur Verfügung stellen zu können, werden zusätzliche Öffnungszeiten des Wahlbüros, Rathaus Moritzburg, Schlossallee 22, wie folgt angeboten:

Freitag, 07.02.2025:    von 15 bis 18 Uhr,

Samstag, 08.02.2025:   von 9 bis 12 Uhr,

Freitag, 14.02.2025:    von 15 bis 18 Uhr,

Samstag, 15.02.2025:   von 9 bis 12 Uhr

Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl vor Ort (im Rathaus ab frühestens 07.02.2025) Gebrauch oder senden Sie Ihre Wahlbrief zeitnah an die Gemeinde zurück.