Umnutzung baulicher Anlagen von Wohnungen zu Gewerbeeinheiten

In den letzten Jahren ist im gesamten Gemeindegebiet eine steigende Anzahl von Ferienwohnungen zu verzeichnen. Ein Trend, der die Region für Touristen attraktiver macht. Häufig sind die Ferienwohnungen in Wohngebäuden integriert, um sonst leerstehenden Raum sinnvoll zu nutzen.

 

Die Gemeindeverwaltung möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass eine Nutzungsänderung baulicher Anlagen grundsätzlich gem. § 59 SächsBO genehmigungspflichtig und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen ist. Untere Bauaufsichtsbehörde und Genehmigungsbehörde ist das Kreisbauamt Meißen (Kontakt s.u.). Die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann unter anderem die Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung oder ein anderes Gewerbe sein. 

 

Die Verantwortung für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften liegt ebenfalls bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde hat nach § 58 SächsBO Nutzungsänderungen zu überwachen und sicherzustellen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Unterlassene Genehmigungen für Nutzungsänderungen können nicht nur zu behördlichen Untersagungen führen, sondern auch zu Bußgeldern und dem möglichen Rückbau von An- und Umbauten, die ohne die entsprechende Genehmigung vorgenommen wurden.

 

Um eine Nutzungsänderung rechtmäßig durchzuführen, muss ein Bauantrag beim Kreisbauamt Meißen gestellt werden. Dieser Antrag erfordert verschiedene Unterlagen gemäß den Vorgaben der Sächsischen Bauordnung. Dazu gehören Katasterauszug sowie detaillierte Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Weiterhin ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 01.08.2022 zu beachten, die einen Stellplatznachweis bei Mehrbedarf an Stellplätzen fordert. Der Stellplatznachweis ist mit dem Bauantrag einzureichen.

 

Kontaktdaten Genehmigungsbehörde/Bauaufsichtsbehörde                           

Adresse E-Mail Homepage

Landratsamt Meißen 

Kreisbauamt

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

kreisbauamt@kreis-meissen.de  https://kreis-meissen.de/
Ansprechpartner Baugenehmigungsverfahren Ansprechpartner Baukontrolle

Frau Gallitzdorfer

Tel. 03521 - 725 2536

Herr Jurgk

03521 - 725 2527