Reisegewerbe beantragen
Ein Reisegewerbe bezeichnet man dann,wenn jemand einer Tätigkeit außerhalb oder ohne eine Niederlassung ausübt. Dazu zählt auch, wenn man ohne vom Kunden vorher bestellt worden zu sein dieser Tätigkeit nachgeht.
Ein Reisegewerbe übt also zum Beispiel auch ein Vertreter aus, der ohne Voranmeldung an der Haustür klingelt oder jemand, der zum Beispiel ein Fahrgeschäft auf Volksfesten betreibt. Zum Reisegewerbe zählen auch öffentlich angekündigte Verkaufsveranstaltungen (so genannte Wanderlager).
Diese Veranstaltungen müssen dem Gewerbeamt gemeldet werden.
Wer benötigt eine Reisegewerbekarte?
Eine Reisegewerbekarte benötigt jede natürliche Person, die selbstständig im Reisegewerbe tätig ist. Auch juristischen Personen (also zum Beispiel einer GmbH) kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden.
Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der das Reisegewerbe nicht selbst ausübt, ist verpflichtet, den Angestellten oder Beschäftigten eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn diese unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten. Jeder Beschäftigte oder Angestellte muss die Reisegewerbekarte bei der gewerblichen Tätigkeit mitführen und auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzeigen.
Die Reisegewerbekarte berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet. An Sonn- und Feiertagen sind jedoch die Tätigkeiten im Reisegewerbe verboten. Nicht zum Reisegewerbe gehört außerdem die Teilnahme an so genannten „festgesetzten Märkten“ - wie zum Beispiel an Jahr- und Spezialmärkten, Volksfesten, Messen und Ausstellungen.
Was darf im Reisegewerbe nicht ausgeübt werden?
Laut § 56 der Gewerbeordnung darf im Reisegewerbe nicht ausgeübt werden:
> der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren
> keine Brillen und elektromedizinischen Geräte, Edelmetalle oder Edel- und Schmucksteine verkauft werden
> Verboten ist der Handel mit Wertpapieren und Lotterielosen
> der Verkauf von Schriften unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen
Diese Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt.
> das Antragsformular mit den Angaben der angebotenen Waren, gewerblichen Leistungen und Bestellungen auf gewerbliche Leistungen
> ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (dieses können Sie an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen),
> Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde (dieses können Sie an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen),
> bei Verkauf von unverpackten Lebensmittel wird die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (früheres Gesundheitszeugnis) benötigt
> gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister (zum Beispiel für eine GmbH)
> Bescheinigung in Steuersachen (Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden vorliegen)
Die Gebühren für eine Reisegewerbekarte liegen zwischen 75,00 Euro und 200,00 Euro und sind bei Antragsstellung zu begleichen.