Information zu An-, Ab-und Ummeldung von Gaststättengewerbe, Reisegewerbe

Bis zum 24.07.2024 ist eine An-,Ab- oder Ummeldung von Gaststättengewerbe und Reisegewerbe im Sachgebiet Ordnung und Sicherheit nicht möglich.

Bitte beachten Sie das mit Antragstellung alle Unterlagen vollständig 4- 6 Wochen vor der geplanten Eröffnung einzureichen sind.

Für Neuanmeldungen im Gaststättengewerbe nutzen Sie bitte das Formular auf unserer Homepage: GewA 1 - Gewerbe-Anmeldung (formularservice-sachsen.de). Folgende Unterlagen sind zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß §  4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Sächsisches Gaststättengesetzt (SächsGastG) mit dem Antrag beizubringen:  

1. Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 6 Monate) > Zuständiges Einwohnermeldeamt
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 6 Monate) > Zuständiges Einwohnermeldeamt
3. Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzverordnung zu führenden Verzeichnis > Insolvenzgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
4. Auskunft vom Zentralen Vollstreckungsgericht Zwickau
Informationen zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erhalten Sie unter www.vollstreckunqsportal.de.
Bitte beachten: Eine Beantragung ist nur online nach erfolgter Registrierung möglich.
5. Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt > Zuständiges Finanzamt

Bei juristischen Personen sind die Unterlagen jeweils sowohl für die juristische Person als auch für den Geschäftsführer der juristischen Person beizubringen.