Achtung bei Grabungen in Moritzburg!
Hinweis auf § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz:
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf, wer Erdarbeiten, Bauarbeiten oder Gewässerbauarbeiten an einer Stelle ausführen will, von der bekannt oder unter Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.
Rückfragen hierzu richten Sie bitte an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Meißen; Frau Ploschenz, Telefon: 03521 725-2566 oder Frau Georgi, Telefon: 03521 725-2552). Formulare zur Beantragung einer denkmalschutzrechtliche Genehmigung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Meißen.
Bodendenkmale können aufgrund der langen Kulturgeschichte Sachsens überall verborgen sein, insbesondere ist jedoch in der Nähe bekannter Fundstellen mit weiteren Bodenfunden zu rechnen. Die archäologische Quellen, die letztlich uns allen ‚gehören‘, sind nur in begrenzter Zahl im Boden vorhanden und zudem leicht zu zerstören. Schon deshalb sollten sie die ihnen gebührende und notwendige Beachtung finden.