Antrag Energiepreiszuschuss für Privathaushalts-Härtefälle

Antragstellung

  • Ein Antrag auf Härtefall-Hilfen kann in Sachsen ab dem 8. Mai bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital. Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben. 
  • In Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) mit den Aufgaben der Bewilligungsstelle betraut. 
  • Die Antragsunterlagen sind ab dem 8. Mai 2023 auf der Internetseite der SAB verfügbar: Sächsische Aufbaubank - sab.sachsen.de

Kontakt

  • Ab dem 2. Mai 2023 steht für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen eine telefonische Hotline der SAB zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer: +49 351 4910-4999

Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger - sab.sachsen.de